Die Bundesmuseen und die Nationalbibliothek führen mit 1. September einen einheitlichen Mindestlohn ein. Darauf haben sich Gewerkschaft und Kulturministerium geeinigt.
Jährlich werden etwa 450 Kollektivverträge verhandelt. Kollektivverträge verhelfen Arbeitnehmer:innen zu Rechten und Ansprüchen, die nicht in Gesetzen geregelt sind, oder zu günstigeren als den gesetzlichen Regelungen.
Dennoch müssen die Bediensteten der Österreichischen Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek seit ihrer Ausgliederung zum überwiegenden Teil ohne Kollektivvertrag auskommen. Einzig in einem von acht Häusern, dem Kunsthistorischen Museum Wien (KHM), ist es gelungen, nach der Ausgliederung aus dem Bundesdienst um die Jahrtausendwende einen Kollektivvertrag zu verankern.
Seit 2021 führt die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) mit der Arbeitgeberseite Verhandlungen über einen Generalkollektivvertrag.
Mit der Mindestlohnregelung ist die GÖD dem einheitlichen Kollektivvertrag für die Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek einen großen Schritt näher gerückt.
Ab 1. September soll es nun 2.050 Euro für eine Vollzeitstelle in den Bundesmuseen und der Nationalbibliothek geben.
„Das ist ein großer Erfolg und wichtiger Schritt Richtung Kollektivvertrag“, zeigt sich der stv. FSG-GÖD Vorsitzende Stefan Seebauer, der für die GÖD im Verhandlungsteam sitzt, erfreut.
Seebauer weiter: „Unser Ziel bleibt ein gemeinsamer Kollektivvertrag für Bundesmuseen und Nationalbibliothek mit einheitlichem Gehaltsschema und gerechten und fairen Arbeitsbedingungen. Dafür werden wir uns in den Verhandlungen weiterhin einsetzen.“