Wahlberechtigt sind alle, die am Stichtag der Wahl, den 9. Oktober 2019, seit mindestens drei Wochen Bundesbedienstete, LandeslehrerInnen oder Lehrlinge des Bundes sind und am Tag der Ausübung des Wahlrechts in einem aktiven Bundesdienstverhältnis (oder Lehrverhältnis) stehen.
Als im Dienststand befindlich gelten auch Bedienstete, die sich auf Urlaub, im Karenzurlaub, im Krankenstand befinden, ihren Präsenzdienst leisten oder vom Dienst suspendiert sind.
Wer am Stichtag der Wahl einer bestimmten Dienststelle zur dauernden Dienstleistung zugewiesen ist, ist an dieser Dienststelle wahlberechtigt. Wer nur vorübergehend einer Dienststelle zur Dienstleistung zugeteilt ist, bleibt an seiner/ihrer ursprünglichen Dienststelle wahlberechtigt. Lehrlinge sind an der Dienststelle wahlberechtigt, an der sie überwiegend ausgebildet werden.
Der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft ist für das Wahlrecht unerheblich. Nicht wahlberechtigt sind Bedienstete, die vom Wahlrecht in den Nationalrat ausgeschlossen sind.