Erleichterungen für BVAEB-Versicherte

In Zusammenhang mit den Verordnungen der Bundesregierung und dem Coronavirus hat die BVAEB Erleichterungen in der Bewilligungspraxis beschlossen. Die Regelungen gelten ab 16.3.2020.

Diese Erleichterungen umfassen bis auf weiteres:

  • Medikamente können über telefonische Kontaktaufnahme zwischen Ärztin/Arzt und Patientin/Patient verordnet werden. Das Rezept wird elektronisch an die Apotheken zugestellt.
  • Für Medikamentenabholungen in Apotheken ist auf diesem Weg kein Rezeptschein erforderlich. Die Abgabe erfolgt auch an Dritte, sofern diese Namen und SV-Nummer der Patientin/des Patienten angeben können.
  • Die Bewilligungspflicht für die häufigsten Medikamente ist aufgehoben und diese können für den Bedarf von 3 Monate abgegeben werden.
  • Ebenso sind Heilbehelfe und Hilfsmittel bis 1.500 Euro sowie Krankentransporte bewilligungsfrei.
  • Arbeitsunfähigkeitsmeldungen sowie, wenn sie für eine Behandlung geeignet sind, Telemedizinische Krankenbehandlungen (Ärzte, Hebammen, Psychologen, Psychotherapeuten) können telefonisch oder über Videotelefonie erfolgen und abgerechnet werden.

Durch diese Änderungen in der Bewilligungspraxis ist sowohl die Einhaltung der behördlichen Vorgaben möglich, als auch die bestmögliche Unterstützung für Ihre Versorgung weiterhin gewährleistet.

Quelle: https://www.bvaeb.at