Am 1. Juli 1975 wurde im österreichischen Nationalrat ein historischer Schritt gesetzt: Die Familienrechtsreform beendete die rechtliche Vormachtstellung des Ehemannes und legte den Grundstein für die Gleichberechtigung in der Ehe.
Anlässlich dieses 50-jährigen Jubiläums erinnern die FSG-Frauen an die Errungenschaften der Vergangenheit – und an die Verantwortung, Gleichstellung weiter aktiv voranzutreiben.
„Wir müssen sicherstellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht, die gleichen Chancen und Rechte haben“, betont Elfriede Schober, Bundesfrauenvorsitzende der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter:innen (FSG) im ÖGB. Bis zur Reform mussten Ehefrauen ihre Ehemänner in vielen Lebensbereichen noch um Erlaubnis fragen – selbst, wenn sie arbeiten wollten. „Mit der Reform wurde die Stellung des Ehemannes als Familienoberhaupt abgeschafft – ein zentraler Schritt, für den Gewerkschafterinnen wie Wilhelmine Moik, Rosa Weber und Maria Metzker jahrzehntelang gekämpft hatten“, so Schober weiter.
Auch Susanne Schubert, Vorsitzende der FSG-GÖD Frauen, unterstreicht die Bedeutung dieses Jubiläums:
„Die Familienrechtsreform war ein Befreiungsschlag – aber Gleichstellung ist kein Zustand, sondern ein fortlaufender Prozess. Gerade im öffentlichen Dienst müssen wir weiterhin konsequent für Chancengleichheit, faire Bezahlung und echte Vereinbarkeit von Beruf und Familie eintreten.“
Die FSG-Frauen setzen sich daher weiterhin für Lohntransparenz, mehr Frauen in Führungspositionen und strukturelle Verbesserungen ein – denn Gleichstellung braucht nicht nur Worte, sondern konkrete Taten.
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