Frauen machen Zukunft – Feministisch. Sozial. Gerecht.

Die 19. FSG-Bundesfrauenkonferenz stand unter dem Motto “Frauen machen Zukunft – Feministisch. Sozial. Gerecht.”

Neben dem Forderungsprogramm für die nächsten 5 Jahre wurden noch 2 Initiativanträge beschlossen, unter anderem zu Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- & Personalausgleich sowie einem kollektivvertraglichen Mindestlohn von 2.000 Euro in allen Branchen, der Einführung von vermögensbezogenen Steuern und einem Rechtsanspruch auf einen beitragsfreien Kinderbildungsplatz ab dem 1. Geburtstag für jedes Kind in Verbindung mit dem dafür benötigten Personal.

FSG-GÖD Frauenvorsitzende Susanne Schubert sprach als Kandidatin für das FSG-Frauenpräsidium im Rahmen der KandidatInnen-Vorstellung über die Vorbildwirkung des öffentlichen Dienstes: „Dass wir im öffentlichen Dienst mit 8,5 Prozent einen kleineren Gender-Pay-Gap als die Privatwirtschaft vorweisen können, liegt an mehreren Faktoren. Einerseits bieten die gesetzlich fixierten Besoldungsschemata, keinen Spielraum für einkommensmäßige Ungleichbehandlung. Gleichwertige Arbeit wird gleich bezahlt. Eine derartige Besoldung ist selbstverständlich vorteilhafter als individuelle Lohnverhandlungen in der Privatwirtschaft. Andererseits haben wir gesetzliche Regelungen, wie das Bundes-Gleichbehandlungs- und Frauenförderungsgesetz sowie den gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensbericht, der vom Dienstgeber veröffentlicht werden muss.“

Maßnahmen wie die Einkommenstransparenz, Frauenförderprogramme und regelmäßige Berichte, wie sie immer wieder gefordert werden, wirken sich also nachweislich positiv auf den Gender Pay Gap aus.

„Bei der Performance der jetzigen Bundesregierung oder Bundesministerin für Frauen sehe ich für solche Meilensteine dunkelschwarz“, prognostiziert Schubert.

Schließlich wurden die gesetzlichen Regelungen, die zu Verbesserungen am Arbeitsmarkt für Frauen geführt haben, unter sozialdemokratischen Regierungen, sozialdemokratischen Bundesminister:innen und sozialdemokratischen Staatssekretär:innen geschaffen.

Aber auch im öffentlichen Dienst sei „noch Luft nach oben“. Zum einen würden sich Frauen geleistete Überstunden im Gegensatz zu Männern weniger oft auszahlen lassen. Der Zeitausgleich, den sie stattdessen erhalten, wird dann für die Care-Arbeit – die Betreuung von Kindern und Angehörigen – benötigt. Zum anderen sei die Anzahl der Frauen in Leitungsfunktionen bzw. in den höchsten Einstufungen immer noch niedriger. Schubert dazu abschließend: „Bei der Konstituierung der letzten Bundesregierung waren nur zwei von zehn Generalsekretär:innen weiblich!“

Mehr Gerechtigkeit. Mehr Chancen. Mehr Vielfalt.

Im ÖGB-Bundesfrauenkongress wurde das Arbeitsprogramm für die Jahre 2023 bis 2028 diskutiert und beschlossen. Die inhaltlichen Schwerpunkte des Arbeitsprogrammes sind:

👩‍🦰 Echtes Gender Budgeting: öffentliche Mittel müssen gendergerecht eingesetzt und die Steuerlast fair zwischen Männern und Frauen verteilt werden

👩‍👧‍👦💼Leichtere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

👩‍🏫👩‍💻👩‍⚕️ Bessere Arbeitsbedingungen, vor allem auch in frauendominierten Branchen wie Reinigung, Pflege oder Kinderbetreuung

✂️ Schließen der Einkommens- und Pensionsschere und mehr Lohn-/Gehaltstransparenz

💶 Unterstützung, damit Frauen finanziell unabhängig sein können, von Armutsbekämpfung über gerechte Löhne/Gehälter bis hin zu niederschwelliger finanzieller Bildung

🩺🏨Frauengesundheit und Gender Medizin

Alle Informationen zum Bundesfrauenkongress und zum Arbeitsprogramm findest du hier