Schutzschirm für fälschlich Beschuldigte ist ein Muss

FSG-Exekutivgewerkschaft sieht im neuen Gesetz eine Gelegenheit die Rahmenbedingungen für Polizist:innen zu verbessern.

Bezugnehmend auf den aktuellen Gesetzesentwurf, mit dem die Einrichtung einer Ermittlungs- und Beschwerdestelle für Polizeigewalt ermöglicht werden soll, hält FSG-Polizeigewerkschaftsvorsitzender Hermann Greylinger fest: „Polizistinnen und Polizisten sind die Hüter des Rechtsstaates. Für sie müssen Menschenrechte und Unschuldsvermutung ebenfalls uneingeschränkt gelten. Vorverurteilungen oder Behauptungen, die Staatsanwaltschaft oder die Kriminalpolizei würden Anlassfällen nicht ausreichend nachgehen sind schlichtweg unerhört.“

Die FSG-Exekutivgewerkschaft fordert Schutzschirm

Bei jeglichen Anschuldigungen gegen Polizist:innen werden seitens der Dienstbehörde, je nach Schwere der Anschuldigung, unverzüglich Maßnahmen gesetzt, die unmittelbar Auswirkungen auf die Betroffenen haben.

„Es ist vielen nicht bewusst, was für Konsequenzen solche Anschuldigungen, egal ob nur behauptet oder mit möglicher Substanz, nach sich ziehen“, so Greylinger.

Es kommt dabei beispielsweise zu Versetzungen oder Dienstzuteilungen, die mit finanziellen Einbußen verbunden sind. Nach Einleitung eines Disziplinarverfahrens bestehen für die Dauer des Verfahrens Hemmnisse beim beruflichen Fortkommen und Blockaden bei Ernennungen. Polizist:innen können nicht an internen Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Es drohen weiters eine Suspendierung bei gekürzten Bezügen, der Verlust pauschalierter Nebengebühren, nachhaltige und karrierebehindernde Vermerke im Personalakt und auch Reputationsverlust innerhalb und außerhalb der Organisation.

„Wenn letztendlich die Erkenntnis kommt, dass alles korrekt abgelaufen ist und keine Dienstpflichtverletzung vorliegt, ist es zu spät. Der Schaden ist bereits angerichtet, und das ist nicht akzeptabel“, so Greylinger.

Die FSG-Exekutivgewerkschaft fordert daher, dass anlässlich dieses Gesetzesvorhabens jene Maßnahmen, die bei Kolleg:innen während eines laufenden Verfahrens gesetzt werden – wie etwa die Nichtzulassung zu Fortbildungskursen, die Nichtberücksichtigung bei Planstellenbesetzungen, den Ausschluss von der Gewährung der Weihnachtsbelohnung – aus dem Weg geräumt werden.

Hierbei geht es laut Greylinger „um jene Kolleginnen und Kollegen gegen die unberechtigt eine Beschwerde eingebracht beziehungsweise das Verfahren eingestellt wurde oder es zu einem Freispruch kommt.“

„Dabei dürfen die Betroffenen nicht vergessen werden, gegen die zu Unrecht eine Suspendierung ausgesprochen wurde oder eine Suspendierung auf Grund falscher Tatsachen erfolgt ist“, betont Greylinger mit Blick auf die aktuelle Gesetzeslage, die Nachzahlungen von pauschalierten Nebengebühren, die aufgrund eines laufenden Verfahrens einbehalten wurden, nicht zulässt.

„Nicht nur für die Akzeptanz der Meldestelle innerhalb der Kolleginnen- und Kollegenschaft ist ein Maßnahmenbündel von Gesetzesänderungen, ministeriellen Erlässen usw. notwendig. Der Dienstgeber bekommt hier die Chance die Attraktivität des Polizeiberufes zu steigern, indem er Unsicherheiten aus dem Weg räumt, die viele junge Menschen, die sich für den Polizeiberuf interessieren, schließlich abhält. Schaffen wir jetzt faire Rahmenbedingungen für all jene, die voll Engagement den Kopf zum Wohl dieser Republik hinhalten!“, appelliert Greylinger abschließend.

Zustimmung erhält die FSG-Exekutivgewerkschaft von Nationalratsabgeordneten Reinhold Einwallner: „Der Gesetzesentwurf ist weit von dem entfernt, wie eine moderne Meldestelle aussehen sollte. Es ist eine Fehlkonstruktion, dass die EBS dem Innenminister weisungsgebunden ist. Auch die FSG-Forderung nach Schutzmechanismen für fälschlich Beschuldigte ist wichtig, um die Akzeptanz für die EBS auch vonseiten der Polizist*innen zu erhöhen. Der Meldestelle bei polizeilichem Fehlverhalten muss sowohl von der Zivilgesellschaft, als auch der Beamtenschaft Vertrauen entgegenkommen, damit sie erfolgreich sein kann. Im aktuellen Entwurf sehe ich weder die Basis für das eine noch das andere“, so Einwallner.