Nach den Metallern, dem Handel und der Sozialwirtschaft eröffnen heute Nachmittag auch die Beamten ihre Gehaltsverhandlungen. Eine Einigung wird es in der ersten Runde zwischen dem für die Beamten zuständigen Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) noch nicht geben.
Zum Auftakt geben Wirtschaftsforscher eine Einschätzung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Konkret geht es dabei um die Inflation der letzten vier Quartale und um eine Prognose für das Wirtschaftswachstum für das heurige Jahr. Diese Parameter bilden traditionell die Grundlage für die Verhandlungen zur geplanten Gehaltserhöhung mit Beginn des kommenden Jahres.
GÖD-Vorsitzender Norbert Schnedl hatte in seinem Brief an Kogler Ende September, in dem er um die Aufnahme von Verhandlungen ersucht hatte, eine “nachhaltige Erhöhung” der Gehälter und eine “dauerhafte Sicherung und Steigerung der Kaufkraft für alle öffentlich Bediensteten” verlangt. Neben der außer Streit zu stellenden Inflation und des Wirtschaftswachstums will die GÖD auch den “enormen Belastungsanstieg durch mehrere zu bewältigende Krisen” berücksichtigt wissen.
Im Gegensatz zu den Handelsangestellten, den Metallern und der Sozialwirtschaft, die Forderungen von 10 Prozent, 10,6 Prozent bzw. 15 Prozent auf den Tisch gelegt haben, nannte Schnedl im Vorfeld aber noch keine konkrete Zahl.
Direkt betroffen von den Gehaltsverhandlungen sind 225.835 Personen (Bundesbedienstete und Landeslehrerinnen), indirekt betroffen sind die 307.900 Bediensteten der Länder und Gemeinden, die den Bundesabschluss meist übernehmen.
Für heuer hatten die Beamten bei einer Inflation von 2,1 Prozent eine Gehaltserhöhung um durchschnittlich 3,0 Prozent, sozial gestaffelt zwischen 2,91 und 3,22 Prozent, erhalten. Angesicht der inzwischen stark gestiegenen Inflation ist für 2023 mit einem kräftigeren Plus zu rechnen. (APA0130)
Gehaltsverhandlungen für 2023
Der Start der Gehaltsverhandlungen wurde fixiert. Die 1. Runde findet am 20. Oktober 2022 statt. Zum Auftakt der Gehaltsverhandlungen werden WirtschaftsexpertInnen die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen darlegen, die eine Grundlage für die weiteren Verhandlungen bilden.
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst verhandelt die Lohnabschlüsse für rund 225.000 öffentlich Bedienstete. Es sind dies die Lehrerinnen und Lehrer, die Polizei, die Justizwache, alle Verwaltungsbediensteten, die RichterInnen, die Staatsanwälte und -anwältinnen und der militärische Dienst. Die MitarbeiterInnen in den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden, rund 308.000 an der Zahl, sind indirekt aber auch von den Gehaltsverhandlungen des öffentlichen Dienstes betroffen, da der Lohnabschluss im Bund als Richtwert für die Verhandlungen in den Ländern gilt. Bei den diesjährigen Gehaltsverhandlungen fordern wir eine nachhaltige Erhöhung der Gehälter, Monatsentgelte und Zulagen, damit eine dauerhafte Sicherung und Steigerung der Kaufkraft für alle öffentlich Bediensteten erreicht wird.
Das Gehaltsabkommen für 2022 läuft Ende des Jahres ab. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ersuchte Ende September im Brief an den für den öffentlichen Dienst zuständigen Vizekanzler Werner Kogler um Aufnahme von Gehaltsverhandlungen, damit das neue Abkommen mit 1. Jänner 2023 in Kraft treten kann.
Der Brief im Wortlaut:
“Sehr geehrter Herr Vizekanzler!
Die Corona-Pandemie beschäftigt uns nach wie vor. Alle Berufsgruppen im Öffentlichen Dienst haben wesentlich dazu beigetragen, dass die negativen Auswirkungen begrenzt werden konnten und mittlerweile eine positive Zukunftsperspektive gegeben ist. Zusätzlich zu diesen enormen Herausforderungen, die bewältigt werden mussten und müssen, tobt seit 24. Februar 2022 ein brutaler Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Auch das fordert unsere Kolleginnen und Kollegen enorm – sei es bei der Integration, Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten oder bei der Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen, die durch diese sicherheitspolitische Krise in Europa notwendig geworden sind. Eine noch nie dagewesene Anzahl an Volksbegehren, die zu organisierenden Gemeinderats-, Landtags- und die Bundespräsidentenwahl(en) belasten unsere Kolleginnen und Kollegen zusätzlich.
Die erwartete Pensionierungswelle im Öffentlichen Dienst ist mittlerweile eingetreten. Der deutliche Anstieg der zu bewältigenden Aufgaben und die Personalnot in allen Bereichen führen dazu, dass die Belastungen unserer Kolleginnen und Kollegen immer größer werden. Nur durch das große Engagement aller Kolleginnen und Kollegen kann die hohe Funktionalität aller staatlichen Einrichtungen, insbesondere Justiz, öffentliche Verwaltung, innere und äußere Sicherheit, Bildung und Gesundheit sowie alle Bereiche der Daseinsvorsorge, aufrechterhalten werden.
Die mittlerweile prekäre Personalsituation, sowie der enorme Druck durch ständig steigende Aufgaben wirken sich negativ auf die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes aus, wodurch es immer schwieriger wird am Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu sein. Dazu kommt der enorme Preisanstieg – sowohl im Energiebereich als auch bei Gütern des täglichen Bedarfs – dieser belastet mittlerweile alle Kolleginnen und Kollegen.
Entsprechend hoch ist die Erwartungshaltung in Hinblick auf das Gehaltsabkommen für 2023. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst fordert eine nachhaltige Erhöhung der Gehälter, Monatsentgelte und Zulagen, damit eine dauerhafte Sicherung und Steigerung der Kaufkraft für alle öffentlich Bediensteten erreicht wird.
Neben den außer Streit zu stellenden Erkenntnissen der Wirtschaftsforschungsinstitute bezüglich Inflation und Wirtschaftswachstum soll auch der enorme Belastungsanstieg durch mehrere zu bewältigende Krisen Basis für die Verhandlungen sein.
Es wird ersucht, zu den Verhandlungen die VertreterInnen der Länder, des Städte- und Gemeindebundes sowie seitens der ArbeitnehmerInnen auch die Gewerkschaft Younion einzuladen.
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ersucht um zeitgerechte Aufnahme von Gehaltsverhandlungen, damit das zu erzielende Abkommen mit 1. Jänner 2023, nach Ablauf des aktuellen Gehaltsabkommens, in Kraft treten kann.
Mit besten Grüßen
Dr. Norbert Schnedl
Vorsitzender
Der Brief erging in Kopie an Bundeskanzler Karl Nehammer, MSc und in Gleichschrift an Finanzminister Dr. Magnus Brunner, LL.M.”