AK und ÖGB haben sich mit der Forderung nach einer Verlängerung der Sonderbetreuungszeit für Eltern durchgesetzt.
Die Sonderbetreuungszeit, die mit Ende des letzten Schuljahres auslief, wird rückwirkend mit 5. September bis Jahresende verlängert.
Mit der geplanten Änderung des Arbeitsvertragsrechts bekommen Eltern von positiv auf das Corona-Virus getesteten Kindern einen Rechtsanspruch auf eine Sonderbetreuungszeit von bis zu drei Wochen.
In dieser Zeit erhalten Eltern, deren Kinder aufgrund einer Verkehrsbeschränkung die Krabbelstuben, Kindergärten und Volksschulen nicht besuchen dürfen oder wenn die Klassen oder Kindergruppen behördlich geschlossen werden. Die Sonderbetreuungszeit gilt auch für die Betreuung von Menschen mit Behinderung.
Voraussetzung für den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit ist, dass die Betreuung des Kindes bzw. des Menschen mit Behinderung notwendig und keine andere geeignete Betreuungsmöglichkeit, um die sich der/die ArbeitnehmerIn bemühen muss, besteht.