Langjährige GÖD-Forderung endlich umgesetzt! Ab 1. Jänner 2023 können Justizwachebeamte die Schwerarbeiterregelung in Anspruch nehmen. Das wurde nach dem heutigen Ministerrat verkündet.
Von dieser Regelung sind KollegInnen betroffen, die mehr als die Hälfte ihrer Dienstzeit in Abteilungen versehen, in denen InsassInnen untergebracht oder beschäftigt sind oder ausgebildet werden.
Das Bundesgesetzblatt zur Änderung der Verordnung über besonders belastende Berufstätigkeiten findet ihr hier.
Bereits 2019 wurde ein entsprechender Entschließungsantrag im Nationalrat beschlossen, die Einführung ließ jedoch auf sich warten.
Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten oft an der Grenze der Belastbarkeit. Mit dem Inkrafttreten dieser Regelung wird die langjährige GÖD-Forderung realisiert und die Leistungen der Kolleginnen und Kollegen werden endlich gewürdigt.